SPORTPLATZPRÜFUNGEN

Als Betreiber von einem Sportplatz oder einer Sportanlage unterliegen Sie der sogenannten Verkehrsicherungspflicht, in deren Rahmen Sie Vorkehrungen zum Schutze Dritter treffen müssen und auch für die Sicherheit der eingesetzten Sportgeräte verantwortlich sind.

Dieses geht aus unterschiedlichen gesetzlichen Regelwerken wie zum Beispiel dem § 823 BGB (Schadensersatzpflicht), § 836 BGB (Haftung des Grundstückbesitzers), § 839 BGB (Haftung bei Amtspflichtverletzung) oder auch dem Produktsicherheitsgesetz hervor.

Um unsere Kunden optimal hinsichtlich der oben stehenden Anforderungen zur Sportplatz – Sicherheit zu unterstützen, bietet BEPA-Torfabrik seit diesem Jahr die Prüfung von Ihrem Sportplatz oder Ihrer Sportanlage durch unseren Geschäftsführer Herrn Paul Bergmann an, der als qualifizierter Sportplatz – Prüfer die entsprechenden Voraussetzungen zur Prüfung Ihrer Sportanlage besitzt.

In diesem Rahmen prüfen wir beispielsweise folgende Parameter:

    Allgemeine Nutzungssicherheit (z.B. Entwässerung, Wurf- und Stoßdisziplinen, etc.)

    Sicherheitsabstände und hindernisfreie Räume (z.B.. Masten, Barriere, Banden, etc.)

    Sicherheit der eingesetzten Sportgeräte (z.B. Kippsicherung von freistehenden Fußballtoren)

    Sicherheit von Stellflächen für Sportgeräte

    und vieles mehr

Wir beurteilen die Gefährung und Risiken auf Ihrem Sportplatz, teilen diese in verschiedene Kategorien ein und geben Ihnen Handlungsempfehlungen zur Herstellung der notwendigen Sportplatz – Sicherheit, so dass Ihre Sportanlage sicher und möglichst ohne Haftungsrisiken betrieben werden kann.                          

 WOZU DIESE PRÜFUNG? UND WAS MACHT EIGENTLICH EIN SPORTPLATZPRÜFER?

Regelmäßig sorgen schwere Unfälle auf Sportanlagen für Schlagzeilen. Die Zahl von nicht gemeldeten Unfälle ist nicht unbekannt und meist bleiben sie ohne größere Folgen. Jedoch: Die Sensibilität zum Thema Sicherheit auf Sportplätzen steigt bei Sportlern, Zuschauern und besonders bei Eltern, die Gefährdungen ihrer Kinder ausschließen wollen. Die steigende Anzahl der Gerichtsurteile, mit denen Betreiber von Sportanlagen zur Verantwortung gezogen werden, macht die qualifizierte Prüfung von Sportanlagen erforderlich! Dem Betreiber einer Sportanlage obliegt die Verkehrssicherungspflicht. Dies bedeutet: Er hat darauf zu achten, daß von der Sportanlage im Freien keine Gefahr für Andere ausgeht. Kommunen, Vereinsvorstände, auch Schiedsrichter, Übungsleiter und Trainer können im Fall eines Falles haftbar gemacht und mitunter zu hohen Schadensersatzeistungen (Schadensersatzpflicht) verurteilt werden.

Prüfungen von Sportanlagen und deren Einrichtungen erfordern Erfahrung, Qualifikation und den richtigen Blick.

IHRE VORTEILE:
• Ihre Erfüllung der Verpflichtung zur Prüfung von Sportanlagen und -geräten mindestens 1x jährlich
• Ihre Möglichkeit zur Festlegung von Maßnahmen zur Erfüllung der Pflichten zur  Mängelbeseitigung
• Vorsorge bei Ansprüchen gem. § 823 BGB (Schadensersatzpflicht)

WAS WIR FÜR SIE TUN:
• Durchführung von Jahresinspektionen, Ermittlung des Zustand Ihrer Sportanlage
• Prüfung aller Sportgeräte und Einrichtungsgegenstände
• Prüfung von Nebenflächen wie Zufahrten, Aufenthaltsbereiche, Gymnastik- und  Aufwärmbereiche, Grünflächen
• Text- und Fotodokumentationen mit Handlungsempfehlungen
• je nach Ihrem Bedarf auch Kostenermittlungen, Konzeptionen, Beratung

WAS WIR NICHT MACHEN: Reparaturen selber vor Ort durchführen, Prüfung von Ingenieurbauwerken (Gebäude, Flutlichtmasten, etc.).

ACHTUNG WICHTIG:
Hier finden Sie eine Verlinkung zum DFB-Deutscher Fußball-Bund - Thema: "Verkehrssicherheit auf dem Sportplatz - Schwerpunkt mobile Tore"! Bitte hier klicken!

HIER UNTER DIESEM TEXT IM BILD - DAS AUCH VON UNS GEPRÜFTE WUNDERSCHÖNE STADION DES BONNES SC!
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