SPORTGERÄTEPRÜFUNG / SPORTHALLEN (auch Hallenböden!)


Wir prüfen Ihre Sportgeräte, Sporthallen, Sportplätze bzw. Sportstätten nach den aktuellen Regeln der Technik. Wir berücksichtigen dabei nicht nur die DGUV Information 202-044 (ehemals GUV-SI 8044) sondern auch die jeweiligen Vorschriften, Normen, geltenden Richtlinen und Erlässe.

Nach der Betriebssicherheitsverordnung sowie der DGUV Information 202-044 müssen Sportstätten und Sportgeräte regelmäßig geprüft werden. Ansonsten sind die Betreiber zum Schadensersatz verpflichtet.

Wozu eigentlich diese Prüfung?
Die gesetzliche Verpflichtung obliegt dem Träger der Einrichtung.zur regelmäßigen Prüfung von Außensportanlagen, Sporthallen und Sportgeräten ergibt sich aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (BGB § 823).

Sportstätten und Sportgeräte in regelmäßigen Zeiträumen sowie nach Änderungen auf ihren sicheren Zustand, mindestens auf äußerlich erkennbare Schäden oder Mängel zu überprüfen. Regelmäßig wiederkehrende Prüfungen müssen jährlich erfolgen, eher sogar in kürzeren Intervallen..

Diese Prüfungen gelten auch für Fußballtore in Sportvereinen. Alle fest installierte, und der Witterung ausgesetzte Sportgeräte sollten hierbei besonders auf Sicherheitsmängel und Funktionsfähigkeit überprüft werden.

Festgestellte sicherheitstechnische Mängel sind dann zu beheben.

JETZT AUCH ALS SPORTGERÄTEPRÜFUNG IN PHYSIOTHERAPEUTISCHEN EINRICHTUNGEN - Z.B. VON SPROSSENWÄNDEN (auch Erstabnahmen sowie Jahreshauptuntersuchungen) - siehe grosses Bild!


Ablauf der Prüfung:

Prüfung der Sportgeräte, Dokumentation der Prüfergebnisse im Prüfprotokoll mit Angabe der evtl. festgestellter Mängel, Beurteilung ob Bedenken gegen die weitere Benutzung bestehen.

Befähigungen:

Befähigte Person für Sportgeräte (TÜV)

JETZT NEU:
Die IDEALE Ergänzung zur kompletten Prüfung von Sporthallen:

Prüfung von SPORTBÖDEN (in Zusammenarbeit mit ISP, Münster) - Eignungs- und Kontrollprüfungen für Sporthallenböden

Bei Sporthallenböden werden punkt- und flächenelastische, sowie misch- und kombiniertelastische Systeme unterschieden. Die variablen Eigenschaften dieser unterschiedlichen Böden in Sporthallen und Turnhallen spiegeln sich auch in den normativen Anforderungen wider, die für jeden Bodentyp in DIN V 18 032–2 und EN 14904 festgelegt wurden. Sowohl für die Eignungsprüfung von Prototypen und Musterstücken, als auch für die Kontrolle verbauter Böden in Sport- und Turnhallen ist das ISP Ihr kompetenter Partner.
Komplette Prüfung von Sportstätten, unterteilt in folgende Rubriken:
Kunstrasen (z.B. auf Sportplätzen)
Prallschutzwände (z.B. in Sporthallen)
Ballwurfsicherheit (z.B. in Sporthallen)
Fallschutzbeläge (z.B. auf Spielplätzen)
Neu- und Altbodenprüfung (z.B. in Sporthallen, Sportplätzen, Spielplätzen)

Exemplarisch hier eine Kurzbeschreibung zum Thema “Altbodenprüfung in Sporthallen”:
Durch Begutachtung der sport- und schutzfunktionellen Eigenschaften wird geklärt, ob der Boden bzw. der Belag noch normgerechtes Verhalten zeigt und damit nur partiell repariert werden muss oder ob eine Teil- oder Komplettsanierung erforderlich wird. Mit einer solchen Prüfung älterer Sportböden haben Sie Klarheit in Fragen der Verkehrssicherheit und des Sanierungsbedarfs.


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